Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fahrausbildung Stadelmann (Marke: Initial Drive)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Fahrlektionen, Pakete, Probelektionen und Gutscheine, die du bei mir buchst oder kaufst. Dein Vertragspartner ist die Einzelfirma Fahrausbildung Stadelmann, Im Sand 12, 6047 Kastanienbaum (Gemeinde Horw), Inhaber Patrik Stadelmann (nachfolgend «ich» oder «Initial Drive»). Ich erteile praktischen Fahrunterricht der Kategorie B (Automat) in den Regionen Luzern, Nidwalden und Obwalden. Du kannst die Fahrschule jederzeit und ohne Angabe von Gründen wechseln. Nicht gebrauchte Lektionen aus einem Paket zahle ich dir dann nach Ziffer 5.5 zurück, oder du überträgst sie (Ziffer 5.4); für Pakete, die du vor dem 7. Oktober 2026 bezahlt hast, gilt zusätzlich Ziffer 18.
2. Vertragsabschluss und Einbezug der AGB
Du buchst Termine per WhatsApp-Nachricht an 076 731 48 54 oder per E-Mail an patrik@initialdrive.ch. Ein Termin ist verbindlich, sobald ich ihn dir schriftlich (WhatsApp oder E-Mail) bestätigt habe. Mit der ersten Buchung, dem Kauf eines Pakets oder dem Einlösen eines Gutscheins akzeptierst du diese AGB. Ich schicke dir vor der ersten Buchung den Link zu den AGB und weise dich dabei ausdrücklich auf die Absageregel (Ziffer 7), darauf, dass ich bei der Rückzahlung nicht gebrauchter Paketlektionen die bezogenen Lektionen zum Einzelpreis abrechne (Ziffer 5.5), und auf die Kostenbeteiligung bei fahrlässig verursachten Schäden am Fahrschulauto (Ziffer 10) hin. Massgebend ist die Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt deiner Buchung auf initialdrive.ch/agb/ veröffentlicht ist.
3. Fahrschulfahrzeug und Unterricht
Der Unterricht findet in meinem als Fahrschulfahrzeug ausgerüsteten und eingelösten Toyota GR86 mit Automatikgetriebe statt (Doppelpedale, Zusatzspiegel). Bei einem technischen Defekt kann ich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug einsetzen; ein Anspruch darauf besteht nicht. Steht kein Fahrzeug zur Verfügung, gilt Ziffer 8. Die Lektionen beginnen und enden am Treffpunkt Sempacherstrasse 14 in Luzern; einen anderen Start- oder Endpunkt vereinbaren wir nur in Ausnahmefällen. Ich lege den Ablauf jeder Lektion nach deinem Ausbildungsstand fest und entscheide abschliessend, ob und wie eine Fahrt durchgeführt, unterbrochen oder abgebrochen wird.
4. Lektionen und Dauer
Eine Lektion dauert 45 Minuten. Üblich sind Doppellektionen von 90 Minuten; eine Doppellektion entspricht zwei Lektionen und wird mit zwei Einheiten aus einem Paket verrechnet. Ich verzichte bewusst auf Zwangspausen innerhalb einer Doppellektion. Kurze Vor- und Nachbesprechungen, das Nachführen deines Fortschrittsblatts und die Terminvereinbarung für die nächste Lektion sind Teil der Lektionszeit.
5. Preise, Zahlung, Pakete und Rückerstattung
5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf initialdrive.ch veröffentlichten Preise: Probelektion CHF 59.–, Einzellektion CHF 95.–, Doppellektion CHF 180.–, 5er-Paket CHF 445.–, 10er-Paket CHF 870.–, 20er-Paket CHF 1'680.–, Probeprüfung (90 Minuten) CHF 195.–. Mit einem Paket kostet die Probeprüfung zwei Paketlektionen; ohne Paket bezahlst du sie wie eine Einzellektion (Ziffer 5.3). Alle Preise sind Endpreise in Schweizer Franken; eine Lektion dauert 45 Minuten. Ich erhebe keine Administrationsgebühr und keine Versicherungspauschale. Fahrunterricht ist von der Mehrwertsteuer ausgenommen.
5.2 Preisgarantie: Der Preis eines bezahlten Pakets bleibt fix, bis das Paket aufgebraucht ist. Preisanpassungen bei Einzellektionen kündige ich dir als bestehendem Fahrschüler mindestens 60 Tage im Voraus an.
5.3 Zahlung: Probe- und Einzellektionen bezahlst du direkt nach der Lektion per TWINT oder bar, oder innert 10 Tagen per Überweisung, wenn wir das so abgemacht haben. Pakete sind Vorauszahlungen und werden vor der ersten Lektion des Pakets bezahlt (TWINT, bar oder Überweisung). Bezahlst du eine Rechnung nicht innert der Frist, mahne ich dich kostenlos – Mahnspesen verrechne ich keine. Ich kann dir den gesetzlichen Verzugszins von 5 % verrechnen (Art. 104 OR) und weitere Lektionen aussetzen, bis der offene Betrag bezahlt ist.
5.4 Gültigkeit und Übertragung: Bezahlte Pakete sind unbefristet gültig. Nicht bezogene Lektionen kannst du ganz oder teilweise auf eine andere Person übertragen, zum Beispiel auf deine Geschwister oder eine Freundin. Dafür genügt eine formlose Nachricht an mich per WhatsApp oder E-Mail mit dem Namen der neuen Person und der Anzahl Lektionen. Die neue Person bucht ihre Termine dann mit dem übertragenen Guthaben; der Paketpreis pro Lektion bleibt garantiert (Ziffer 5.2). Für sie gelten diese AGB ab ihrer ersten Buchung, für Minderjährige zusätzlich Ziffer 15.
5.5 Nicht gebrauchte Lektionen: Nicht gebrauchte Lektionen aus einem Paket zahle ich dir auf Wunsch zurück, abgerechnet zum Einzelpreis: Vom bezahlten Paketpreis ziehe ich für jede Lektion, die nicht mehr in deinem Paket ist, den Einzelpreis ab, der beim Kauf des Pakets galt; was übrig bleibt, zahle ich dir zurück. Abgezogen werden bezogene Lektionen, nach Ziffer 7.2 verfallene und nach Ziffer 5.4 übertragene; eine Doppellektion, der Prüfungstag (Ziffer 12) und eine Probeprüfung zählen je als zwei Lektionen. Beispiel: Du hast ein 20er-Paket für CHF 1'680.– gekauft und 10 Lektionen bezogen. Dann zahle ich dir CHF 1'680.– minus 10 × CHF 95.–, also CHF 730.– zurück. Ergibt die Rechnung null oder weniger, gibt es nichts zurück; eine Nachzahlung verlange ich nie. Für die Rückzahlung genügt eine kurze Nachricht per WhatsApp oder E-Mail; ich zahle dir den Betrag innert 30 Tagen nach deiner Anfrage aus, und damit ist das Paket abgeschlossen. Zurückbezahlt wird an die Person, die das Paket bezahlt hat. Lektionen, die du nach Ziffer 5.4 von jemand anderem erhalten hast, zahle ich dir nur im zweiten Fall unten aus; sonst kannst du sie beziehen oder weiter übertragen, auch zurück an die Person, von der du sie hast. Hast du das Paket ganz oder teilweise mit einem Gutschein bezahlt, zahle ich ausser im zweiten Fall unten höchstens den Betrag zurück, den du nicht mit dem Gutschein bezahlt hast (Ziffer 14). Du kannst die Ausbildung bei mir jederzeit beenden oder die Fahrschule wechseln (Art. 404 OR). Statt der Rückzahlung kannst du nicht bezogene Lektionen auch behalten: Sie haben kein Ablaufdatum, der Paketpreis bleibt garantiert, und du kannst sie jederzeit selbst beziehen oder nach Ziffer 5.4 übertragen.
Günstiger in zwei Fällen: Dann erstatte ich dir die Lektionen, die noch in deinem Paket sind, zum Paketpreis pro Lektion – der Rabatt bleibt dir erhalten. Erstens: Du bestehst die praktische Führerprüfung oder eine Kontrollfahrt bei mir, bevor dein Paket aufgebraucht ist; ich zahle innert 30 Tagen, nachdem du mir das Prüfungsergebnis gemeldet hast. «Bei mir» heisst: mit Initial Drive als deiner Fahrschule; ich melde dich nach Ziffer 12 zur Prüfung an, oder du meldest dich in Absprache mit mir an. Bestehst du die Prüfung mit einer anderen Fahrschule oder ohne mich, gilt die Abrechnung zum Einzelpreis oben. Das gilt auch, wenn du seit dem Kauf des Pakets Fahrunterricht bei einer anderen Fahrschule genommen hast und die Prüfung danach doch mit mir ablegst; ausgenommen sind Lektionen bei einer anderen Fahrschule, denen ich vorher zugestimmt habe, etwa als Vertretung während meiner Ferien. Im ersten Fall gilt die Erstattung zum Paketpreis zudem nur für ein Paket, das du selbst gekauft hast oder das jemand direkt für dich gekauft hat (etwa deine Eltern, Ziffer 15), nicht für Lektionen, die du nach Ziffer 5.4 von jemand anderem erhalten hast. Zweitens: Ich kann dir die Lektionen dauerhaft nicht mehr erteilen, etwa weil ich die Fahrschule aufgebe; ich zahle innert 30 Tagen, nachdem ich dich darüber informiert habe. Das gilt auch für übertragene und für mit einem Gutschein bezahlte Lektionen; wurden Lektionen nach Ziffer 5.4 übertragen, geht diese Rückzahlung an die Person, die sie zuletzt erhalten hat. Für die Absage einzelner Termine gilt Ziffer 7.
6. Probelektion
Die Probelektion (45 Minuten, CHF 59.–) ist einmalig und nur für Neukundinnen und Neukunden. An ein Paket rechne ich sie nicht an. Sagst du sie rechtzeitig ab (Ziffer 7.1), kannst du sie einmal neu buchen; nach der zweiten rechtzeitigen Absage biete ich dir keine Probelektion mehr an, Einzellektionen schon. Verschiebst du sie, zählt das wie eine Absage mit neuer Buchung. Sage ich deine Probelektion ab (Ziffer 8), zählt das nicht, und du kannst sie wieder buchen, solange du noch keine Lektion bei mir gefahren bist und für keine Probelektion ein Fairness-Betrag nach Ziffer 7.2 angefallen ist, auch wenn du inzwischen schon eine weitere Lektion oder ein Paket bezahlt hast. Die Probelektion ist unverbindlich in dem Sinn, dass du danach nichts weiter buchen musst; für den gebuchten Termin selbst gilt die Absageregel nach Ziffer 7.
Übergangsregel zur Anrechnung: Hast du eine Probe- oder Einzellektion, die du vor dem 17. Oktober 2026 gebucht hast, bei mir gefahren, gilt für dich die Anrechnung der früheren Fassung weiter: Kaufst du danach ein 10er- oder 20er-Paket, rechne ich dir an den Paketpreis an, was du für die Probelektion bezahlt hast, und ebenso, was du für eine Einzellektion bezahlt hast, die du vor dem Paketkauf bei mir gefahren bist. Angerechnet werden insgesamt höchstens eine Probe- und eine Einzellektion; an ein Paket, das du vor der Probelektion gekauft hast, rechne ich die Probelektion nicht an.
7. Absage, Verschiebung und Nichterscheinen
7.1 Du kannst einen Termin bis 24 Stunden vor Lektionsbeginn kostenlos absagen oder verschieben, eine Probelektion bis 48 Stunden vorher. Die Absage erfolgt per WhatsApp-Nachricht; massgebend ist der Zeitstempel deiner Nachricht. Die Frist zählt in Stunden, auch über Wochenenden und Feiertage.
7.2 Wichtig: Ab 24 Stunden vor Lektionsbeginn (bei einer Probelektion ab 48 Stunden) kannst du den Termin weder kostenlos absagen noch verschieben. Sagst du später ab, willst du verschieben oder erscheinst du nicht, verrechne ich pro gebuchtem Termin einen pauschalen Fairness-Betrag von CHF 80.–, unabhängig davon, ob eine Einzel- oder eine Doppellektion gebucht war, bei einer Probelektion höchstens ihren Preis (CHF 59.–). Ist der Termin aus einem Paket, verfällt stattdessen eine Lektion daraus; war es eine Doppellektion oder eine Probeprüfung, bekommst du die zweite Lektion zurück. Das gilt für jeden Termin, egal ob wir ihn per WhatsApp, per E-Mail oder auf anderem Weg abgemacht haben. Der Fairness-Betrag ist ein pauschalierter Ersatz für die für dich reservierte Zeit; ich verzichte bewusst darauf, den vollen Lektionstarif zu verrechnen, und bei einer Probelektion gibt es keine Nachforderung. Hast du den Termin im Voraus bezahlt, etwa mit einem Wertgutschein, behalte ich den Fairness-Betrag vom bezahlten Betrag ein und schreibe dir den Rest gut. Für einen Termin aus einem Paket gibt es keine separate Rechnung. Sagst du rechtzeitig ab (Ziffer 7.1), bleiben die Lektionen in deinem Paket.
7.3 Auf Arztzeugnisse verzichte ich; ich vertraue dir. Umgekehrt akzeptierst du, dass die Folgen nach Ziffer 7.2 – der Fairness-Betrag bzw. die verfallene Paketlektion – auch bei Krankheit oder anderen unverschuldeten Gründen gelten, sofern die Absage später als die Frist nach Ziffer 7.1 erfolgt.
7.4 Bestätigung prüfen: Jeden Termin bestätige ich dir schriftlich, per E-Mail oder WhatsApp. Bitte prüfe die Bestätigung gleich: Stimmen Datum, Zeit oder Treffpunkt nicht, melde dich sofort. Massgebend ist der bestätigte Termin. Erscheinst du nicht, weil du den Termin verwechselt oder vergessen hast, gilt das als Nichterscheinen nach Ziffer 7.2.
7.5 Verspätest du dich, endet die Lektion trotzdem zur vereinbarten Zeit; die versäumte Zeit wird nicht nachgeholt. Bist du 15 Minuten nach Lektionsbeginn ohne Nachricht nicht am Treffpunkt, gilt das als Nichterscheinen (Ziffer 7.2).
7.6 Für reservierte Prüfungstermine gilt Ziffer 12.
8. Ausfall oder Verspätung meinerseits
8.1 Kann ich eine Lektion wegen Krankheit, Unfall, Fahrzeugpanne, fehlendem Ersatzfahrzeug, Wetter- oder Strassenverhältnissen, behördlicher Anordnung oder höherer Gewalt nicht oder nicht pünktlich durchführen, informiere ich dich so früh wie möglich per WhatsApp. Die Lektion wird ohne Kosten verschoben oder, falls bereits bezahlt, gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder auf das Versprechen nach Ziffer 8.3, bestehen in diesen Fällen nicht, sofern ich den Ausfall nicht grobfahrlässig oder absichtlich verursacht habe.
8.2 Komme ich wegen unverschuldeter Verkehrsüberlastung (Stau) zu spät, hole ich die verlorene Zeit bei nächster Gelegenheit nach oder schreibe sie dir gut.
8.3 Premium-Versprechen: Versäume ich einen bestätigten Termin aus eigenem Verschulden (vergessen, verschlafen, Terminfehler) oder verspäte ich mich aus eigenem Verschulden um mehr als 20 Minuten, hole ich die Lektion nach und schenke dir zusätzlich die darauffolgende Lektion (45 Minuten). Bei einer gebuchten Doppellektion oder Probeprüfung schenke ich dir eine Lektion von 45 Minuten, bei einer Probelektion die Probelektion selbst. Das Versprechen gilt nicht in den Fällen von Ziffer 8.1 und 8.2.
9. Deine Pflichten: Lernfahrausweis, Fahrtauglichkeit und Verhalten
9.1 Lernfahr- oder Führerausweis: Du führst bei jeder Lektion einen gültigen Ausweis mit, der dich zum Fahren der Kategorie B berechtigt: als Lernfahrende oder Lernfahrender deinen Schweizer Lernfahrausweis, im Original oder als elektronischer Lernfahrausweis (eLFA); hast du schon einen Führerausweis – etwa bei der Vorbereitung auf die Kontrollfahrt oder die BPT 121 oder bei einer Auffrischung –, diesen, einen ausländischen allerdings nur, solange er in der Schweiz gilt. Ohne gültigen Ausweis darf die Fahrt nicht stattfinden; dann gilt Ziffer 7.2 wie beim Nichterscheinen (Fairness-Betrag von CHF 80.–, bei einem Termin aus einem Paket eine Paketlektion). Du informierst mich sofort, wenn dein Ausweis abläuft, entzogen, gesperrt oder mit Auflagen versehen wird. Für die rechtzeitige Verlängerung und alle behördlichen Gesuche bist du selbst verantwortlich. Eine Ordnungsbusse wegen nicht mitgeführtem Ausweis gemäss Ordnungsbussenverordnung trägst du selbst.
9.2 Fahrtauglichkeit: Für Lernfahrende gilt das gesetzliche Alkoholverbot (Art. 31 Abs. 2bis SVG in Verbindung mit Art. 2a VRV: ab 0.05 mg/l Atemalkohol gilt man als unter Alkoholeinfluss); es gilt für mich als Fahrlehrer genauso. Für meine Lektionen gilt darüber hinaus: kein Alkohol am Fahrtag. Du erscheinst ausgeschlafen, ohne Einfluss von Drogen oder fahrbeeinträchtigenden Medikamenten und mit deiner Sehhilfe, falls dein Ausweis eine vorschreibt. Gesundheitliche Veränderungen, die deine Fahrfähigkeit beeinflussen könnten, teilst du mir vor der Lektion mit. Stelle ich vor oder während der Lektion erkennbare Anzeichen fehlender Fahrtauglichkeit fest (z. B. Alkoholgeruch, deutliche Übermüdung, Wirkung von Substanzen), nenne ich dir den Grund, führe die Lektion nicht durch oder breche sie ab und verrechne den gebuchten Termin voll (Einzellektion CHF 95.–, Doppellektion CHF 180.–). Ohne solche Anzeichen gilt Ziffer 8.
9.3 Anweisungen und Sicherheit: Während der Fahrt befolgst du meine Anweisungen unverzüglich; sie gehen im Zweifel vor. Du bedienst das Fahrzeug nur so, wie ich es dir gezeigt habe, benutzt während der Fahrt kein Handy und trägst festes, verkehrssicheres Schuhwerk. Rauchen, Essen und das Mitnehmen weiterer Personen im Fahrschulauto sind nur mit meiner Zustimmung erlaubt. Bei einem Unfall oder Schaden bleibst du am Ort, folgst meinen Anweisungen und wirkst bei der Aufnahme des Sachverhalts mit. Für persönliche Gegenstände im Fahrzeug übernehme ich keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht meinerseits.
10. Schäden am Fahrschulauto
10.1 Für Schäden, die Dritten entstehen (z. B. an einem anderen Fahrzeug oder an Personen), ist mein Fahrschulauto gesetzlich haftpflichtversichert. Ich verlange dafür keine Versicherungspauschale.
10.2 Schäden am Fahrschulauto selbst (z. B. Felgen, Reifen, Karosserie, Innenraum) sind nicht über eine Kaskoversicherung gedeckt. Schäden, die trotz Befolgen meiner Anweisungen und bei sorgfältigem Fahren nach deinem Ausbildungsstand entstehen, trage ich selbst.
10.3 Kostenbeteiligung bei Fahrlässigkeit: Verursachst du einen Schaden am Fahrschulauto fahrlässig, beteiligst du dich an den Reparaturkosten mit höchstens CHF 300.– pro Ereignis. Fahrlässig handelst du, wenn du den Schaden nach deinem Ausbildungsstand hättest vermeiden können, insbesondere wenn du eine klare und rechtzeitig gegebene Anweisung nicht befolgst (z. B. «Stopp», «mehr Abstand zum Rand», «langsamer»), das Fahrzeug entgegen meiner Einweisung bedienst oder beim Parkieren oder Manövrieren ein Hindernis touchierst, auf das ich dich hingewiesen habe. In den ersten Lektionen und bei neuen Manövern lege ich einen grosszügigen Massstab an. Andere Kosten (z. B. Ausfall von Lektionen, Minderwert) verrechne ich dir nicht.
10.4 Bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht trägst du den gesamten Schaden nach den gesetzlichen Regeln (Art. 41 OR). Als grob fahrlässig gilt in der Regel Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder fahrbeeinträchtigenden Medikamenten, das bewusste Ignorieren einer sicherheitsrelevanten Anweisung, Handy am Steuer oder absichtlich riskantes Fahren.
10.5 Hat mein eigenes Verhalten zum Schaden beigetragen (z. B. unklare oder zu späte Anweisung, verpasstes Eingreifen), reduziert sich deine Beteiligung entsprechend oder entfällt. Ob Fahrlässigkeit vorliegt, muss ich darlegen; im Zweifel trage ich den Schaden.
10.6 Praktische Führerprüfung: Während der Prüfung sitze ich nicht auf dem Beifahrersitz und kann nicht eingreifen. Schäden, die du in dieser Zeit fahrlässig verursachst, trägst du bis höchstens CHF 500.– pro Ereignis; bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht gilt Ziffer 10.4.
10.7 Den Zustand der Felgen und der Karosserie dokumentiere ich zu Beginn deiner Ausbildung und danach regelmässig mit Fotos. Einen neuen Schaden zeige ich dir sofort nach der Lektion, dokumentiere ihn am selben Tag mit Foto und Notiz und lege dir die Reparaturrechnung oder den Kostenvoranschlag offen. Abgerechnet wird nach den effektiven Kosten, höchstens bis zum jeweiligen Maximalbetrag.
11. Bussen und Verfahrenskosten
Bussen, die dir wegen deines eigenen Fahrverhaltens auferlegt werden (z. B. Rotlicht, Geschwindigkeit, Parkverbot), trägst du selbst, soweit du die Widerhandlung nach deinem Ausbildungsstand hättest vermeiden können (Art. 100 Ziff. 3 SVG). Wird eine Busse mir als Fahrzeughalter zugestellt, nenne ich den Behörden auf Anfrage, wer gefahren ist, oder stelle dir den Betrag ohne Zuschlag weiter. Bussen, die mir wegen einer eigenen Pflichtverletzung als Begleiter auferlegt werden, trage ich selbst.
12. Praktische Führerprüfung
Ich melde dich zur praktischen Prüfung an, wenn wir in einem gemeinsamen Check-out (Probeprüfung, 90 Minuten, CHF 195.– oder mit Paket zwei Paketlektionen, Ziffer 5.1) festgestellt haben, dass du bereit bist. Das Bestehen der Prüfung, Prüfungstermine des Strassenverkehrsamts und die Anzahl benötigter Lektionen kann ich nicht garantieren. Die Bereitstellung des Fahrschulautos für die Prüfung inklusive Vorbereitungs- und Wartezeit verrechne ich als eine Doppellektion, auch in Nidwalden und Obwalden; Gebühren des Strassenverkehrsamts sind nicht enthalten und zahlst du direkt an das Amt. Sagst du einen reservierten Prüfungstermin später als 5 Arbeitstage vorher ab oder erscheinst du nicht, verrechne ich die reservierten Lektionen zum Einzelpreis, zuzüglich allfälliger Gebühren des Strassenverkehrsamts, soweit ich sie für dich bezahlt habe.
13. Haftung von Initial Drive
Ich erteile den Unterricht sorgfältig und nach den Regeln des Fahrlehrerberufs. Für Schäden, die ich dir aus dem Vertragsverhältnis verursache, hafte ich bei Absicht und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit schliesse ich aus, soweit das Gesetz das zulässt (Art. 100 OR). Dasselbe gilt für Hilfspersonen, die ich beiziehe (Art. 101 OR). Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb des Fahrschulautos entstehen, sind über die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt; deine gesetzlichen Ansprüche bei Personenschäden bleiben unberührt. Für Ausfälle und Verspätungen gilt ausschliesslich Ziffer 8. Ich hafte nicht für Bussen, Kosten oder Nachteile, die aus deiner Verletzung dieser AGB oder der Verkehrsregeln entstehen.
14. Gutscheine
Gutscheine bestellst du per WhatsApp oder E-Mail, auch über das Bestellformular auf initialdrive.ch/gutschein/, und bezahlst sie im Voraus (TWINT, bar oder Überweisung). Nach der Zahlung schicke ich dir den Gutschein per E-Mail zum Ausdrucken, an dich oder direkt an die beschenkte Person; andere Versandarten gibt es nicht. Gutscheine sind 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig, übertragbar und werden nicht bar ausbezahlt – ausser, ich kann die Lektionen dauerhaft nicht mehr erteilen (am Ende dieser Ziffer); bei Verlust kann ich einen Gutschein nur ersetzen, wenn du mir den Gutscheincode oder den Kaufbeleg zeigst. Wertgutscheine werden zu den bei der Einlösung gültigen Preisen verrechnet; Lektionsgutscheine berechtigen zur angegebenen Anzahl Lektionen, die ich dir beim Einlösen wie ein Paket gutschreibe. Ein Gutschein für eine Probelektion gilt nur für Neukundinnen und Neukunden (Ziffer 6); statt der Probelektion kannst du den dafür bezahlten Betrag auch an jede andere Lektion oder ein Paket anrechnen lassen und bezahlst nur die Differenz. Für die Absage von Lektionen, die mit einem Gutschein bezahlt werden, gilt Ziffer 7: Lektionen aus einem Lektionsgutschein behandle ich dabei wie Lektionen aus einem Paket, bei einem Wertgutschein behalte ich den Fairness-Betrag vom Gutscheinwert ein (Ziffer 7.2). Mit einem Gutschein bezahlte Lektionen und Pakete behandle ich wie andere bezahlte Lektionen und Pakete (Ziffern 5.2, 5.4 und 5.5); soweit du sie mit dem Gutschein bezahlt hast, zahle ich sie aber nicht zurück, auch nicht, wenn du die Prüfung bei mir früher bestehst (Ziffer 5.5). Kann ich die Lektionen dauerhaft nicht mehr erteilen, zahle ich die nicht bezogenen Lektionen nach Ziffer 5.5 zurück, und zwar an die Person, die den Gutschein eingelöst hat, oder – wurden die Lektionen danach übertragen – an die Person, die sie zuletzt erhalten hat. In diesem Fall zahle ich auch den noch nicht eingelösten Wert eines bezahlten Gutscheins zurück, innert 30 Tagen, nachdem du mir den Gutscheincode gezeigt hast.
15. Minderjährige
Bist du unter 18 Jahre alt, brauche ich für den Kauf eines Pakets oder eines Gutscheins und für die Anerkennung dieser AGB die Zustimmung eines Elternteils oder deiner gesetzlichen Vertretung (Art. 19 ZGB). Eine kurze schriftliche Bestätigung per WhatsApp oder E-Mail genügt. Bestellst du einen Gutschein über das Bestellformular auf initialdrive.ch/gutschein/, bestätigst du dort mit einem Häkchen, dass du 18 oder älter bist oder deine Eltern mit der Bestellung einverstanden sind; ohne dieses Häkchen lässt sich die Bestellung nicht absenden, und ich kann die Zustimmung zusätzlich schriftlich verlangen. Bezahlt ein Elternteil das Paket oder den Gutschein oder erklärt er sich schriftlich als Vertragspartner, schliesse ich den Vertrag mit ihm ab; er ist dann für die Zahlung verantwortlich.
16. Fotos und Videos
Fotos oder Videos von dir für Instagram, TikTok oder meine Website mache und veröffentliche ich nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung. Du kannst die Zustimmung jederzeit per WhatsApp widerrufen; ich entferne die Aufnahmen dann so schnell wie möglich.
17. Kommunikation und Datenschutz
Wir kommunizieren über WhatsApp (Textnachrichten) oder E-Mail. Für die Fristen nach Ziffer 7 und 12 zählt der Zeitstempel, den WhatsApp bzw. dein E-Mail-Programm beim Versand deiner Nachricht setzt. Wenn du WhatsApp nicht nutzen willst, schreib mir per E-Mail. Wie ich deine Daten bearbeite, steht in meiner Datenschutzerklärung.
18. Änderungen der AGB
Ich kann diese AGB jederzeit anpassen. Die jeweils gültige Fassung mit Datum steht auf initialdrive.ch/agb/. Für bereits gebuchte Termine und bezahlte Pakete gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Buchung oder des Kaufs galt, es sei denn, die neue Fassung ist für dich günstiger. Die Rückzahlung nicht gebrauchter Lektionen nach Ziffer 5.5 gilt deshalb für alle Pakete, auch für früher gekaufte. Für Pakete, die du vor dem 7. Oktober 2026 bezahlt hast, gelten zusätzlich zwei Regeln der damaligen Fassung weiter, weil sie für dich günstiger sind: Bestehst du die Prüfung, bevor dein Paket aufgebraucht ist, erstatte ich dir die Restlektionen zum Paketpreis. Und sagst du einen Termin aus einem solchen Paket später als 24 Stunden vorher ab oder erscheinst du nicht, stelle ich dir den Fairness-Betrag von CHF 80.– separat in Rechnung, und die Lektion bleibt im Paket. Für Lektionen, die du überträgst, gilt bei der Person, die sie erhält, diese Fassung.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis und diese AGB ist Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung. Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden Gerichtsstände von Art. 32 ZPO (Wohnsitz einer der Parteien für deine Klagen, dein Wohnsitz für Klagen gegen dich). Für alle anderen Vertragspartner ist Gerichtsstand der Sitz von Fahrausbildung Stadelmann in Horw LU.
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Fahrausbildung Stadelmann (Marke: Initial Drive), Im Sand 12, 6047 Kastanienbaum (Gemeinde Horw), Schweiz
Stand: 20. Oktober 2026