Initial Drive · Kontrollfahrt
Kontrollfahrt Luzern: Umtausch von A bis Z
Welche Länder nur umtauschen, wer zur Kontrollfahrt muss, Ablauf, Fristen und Gebühren – alles belegt mit den Quellen der Ämter. Steht bei dir eine Kontrollfahrt an, bereite ich dich darauf vor, auf Deutsch oder Englisch – samt den paar deutschen Begriffen, die du am Tag selbst brauchst.
- Vorbereitung DE · EN auf Deutsch oder Englisch
- Tag der Fahrt CHF 180 eine Doppellektion – keine Pauschale
- Nur umtauschen 31 Staaten: EU, EFTA und Grossbritannien
Bei der Kontrollfahrt prüft ein Experte des Amts, ob du sicher und regelkonform fährst. Sie lässt sich nicht wiederholen: Bestehst du nicht oder bleibst du unentschuldigt fern, wird dir der Führerausweis entzogen oder dein ausländischer Ausweis aberkannt.
Für die Kontrollfahrt beim Umtausch empfiehlt das Verkehrssicherheitszentrum OW/NW ausdrücklich, sich mit Unterstützung eines Fahrlehrers vorzubereiten. Genau das biete ich an – für alle Arten der Kontrollfahrt. Ich bin Patrik Stadelmann, Fahrlehrer mit eidgenössischem Fachausweis, seit 2018 im Beruf und seit 2024 selbstständig mit Initial Drive.
Quellen: StVA LU: KontrollfahrtVSZ: Merkblatt Umtausch (PDF)
Drei Situationen, eine gründliche Vorbereitung
Das Strassenverkehrsamt Luzern nennt drei Fälle, in denen grundsätzlich eine Kontrollfahrt ansteht: bei ausländischen Fahrzeugführern unter bestimmten Bedingungen, bei älteren Lenkern mit Zweifeln an der Fahrkompetenz und bei Lenkern mit medizinischen Einschränkungen. Auf alle drei bereite ich dich vor:
Der grösste Teil dieser Seite gilt dem Umtausch – dazu gibt es die meisten Fragen. Du willst beruflich Personen fahren? Dann ist die Taxiprüfung (BPT 121) dein Thema.
Umtausch: ab wann du musst
Wer seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnt und sich in dieser Zeit nicht länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten hat, braucht einen Schweizer Führerausweis (Art. 42 Abs. 3bis lit. a VZV). Das Strassenverkehrsamt Luzern sagt es so: Mit dem ausländischen Ausweis darfst du während 12 Monaten seit dem Einreisedatum fahren, danach nicht mehr.
Fährst du trotz Umtauschpflicht mit dem ausländischen Ausweis weiter, machst du dich strafbar (Art. 147 Ziff. 1 VZV). Die Verordnung sieht dafür eine Busse vor; einen Betrag nennt keine der amtlichen Quellen. Umtauschen kannst du auch nach Ablauf der Frist noch, musst dann aber allenfalls mit einer Busse rechnen.
- Einreise Du wohnst neu in der Schweiz
- 12 Monate so lange darfst du mit dem ausländischen Ausweis fahren
- danach nur noch mit Schweizer Ausweis – sonst strafbar
Achtung
- Wichtig für die Vorbereitung: Sind die 12 Monate abgelaufen, darfst du mit deinem ausländischen Ausweis in der Schweiz nicht mehr fahren – auch nicht in der Fahrstunde. Ist die Frist bei dir schon vorbei, klär vor der ersten Lektion mit dem Amt, womit du bis zur Kontrollfahrt fahren darfst.
- Berufsmässig fahren: Stammt dein Ausweis aus einem Staat ausserhalb der EU und der EFTA, brauchst du den Schweizer Ausweis schon vor der ersten berufsmässigen Fahrt – etwa mit Lastwagen, Bus oder als Taxifahrer (Art. 42 Abs. 3bis lit. b VZV). Mehr dazu auf meiner Seite zur Taxiprüfung.
Im Ausland erworben, während du schon hier gewohnt hast? Dann wird der Ausweis nur unter bestimmten Bedingungen umgetauscht: In Luzern nur, wenn du ihn während eines Aufenthalts von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erworben hast; beim VSZ nur, wenn du ihn innerhalb von drei Monaten nach dem Zuzug in die Schweiz im bisherigen Wohnsitzstaat erworben hast.
Quellen: VZVStVA LU: Ausländischer AusweisVSZ: Merkblatt Umtausch (PDF)ch.ch: Führerausweis umtauschen
Welche Länder nur umtauschen – und wer zur Kontrollfahrt muss
Ob du zur Kontrollfahrt musst, hängt vom Land ab, das deinen Ausweis ausgestellt hat. Grundsätzlich gibt es den Schweizer Ausweis erst nach einer bestandenen Kontrollfahrt (Art. 44 Abs. 1 VZV); bei Staaten mit gleichwertiger Ausbildung und Prüfung kann das Bundesamt für Strassen (ASTRA) darauf verzichten (Art. 150 Abs. 5 lit. e VZV). Für die Kategorie B ergeben sich daraus drei Gruppen:
Keine Kontrollfahrt
EU, EFTA und Grossbritannien: nur umtauschen
Mit einem Ausweis aus diesen 31 Staaten brauchst du weder Kontrollfahrt noch Zusatztheorie – es reicht der Gang zum Amt. Den Original-Ausweis und einen Sehtest brauchst du trotzdem.
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Grossbritannien
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
Die Luzerner Seite nennt dafür pauschal «EU-/EFTA-Staaten» und erwähnt Grossbritannien nicht; VSZ und ASTRA führen Grossbritannien ausdrücklich auf. Hast du einen britischen Ausweis und wohnst im Kanton Luzern, frag beim Strassenverkehrsamt nach.
Kommst du aus Deutschland oder Österreich: Dein «Führerschein» heisst hier Führerausweis – mit einem EU-Ausweis tauschst du ohne Kontrollfahrt um.
Keine Kontrollfahrt – Ausnahme Luzern
14 weitere Staaten: Umtausch ohne Kontrollfahrt
Auch mit einem Ausweis aus diesen Staaten entfällt die Kontrollfahrt für die Kategorien A und B:
- Andorra
- Australien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Marokko
- Monaco
- Neuseeland
- San Marino
- Singapur
- Südkorea
- Taiwan
- Tunesien
- USA
Im Kanton Luzern gilt eine Ausnahme: Wer den Ausweis später als fünf Jahre nach der Einreise umtauscht, muss trotzdem zur Kontrollfahrt. Diese Regel steht nur bei Luzern – das VSZ, das ASTRA und die VZV kennen sie nicht.
Für Taiwan gilt die Befreiung laut VSZ nur für die Kategorien A1 und B. Ausserhalb Luzerns unterscheidet sich diese Gruppe von der ersten nur bei den Berufskategorien (Lastwagen, Bus, Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport): Dort braucht es zusätzlich eine Theorieprüfung.
Kontrollfahrt Pflicht
Alle übrigen Staaten: Umtausch mit Kontrollfahrt
Für alle Staaten, die in keiner der beiden Listen stehen, gibt es keine Befreiung – du legst eine Kontrollfahrt ab.
Eine amtliche Beispielliste gibt es nicht. Aus den beiden Listen folgt aber zum Beispiel: Ausweise aus der Türkei, aus Serbien, dem Kosovo, Nordmazedonien, der Ukraine, Indien, Brasilien, China oder Südafrika brauchen eine Kontrollfahrt, weil diese Staaten in keiner Liste stehen.
Hast du mehrere Kategorien im Ausweis, legst du die Kontrollfahrt mit einem Fahrzeug jener Kategorie ab, die zum Führen aller eingetragenen Kategorien berechtigt; für eine zusätzliche Motorradberechtigung gibt es keine weitere Kontrollfahrt (Art. 44 Abs. 1 VZV). Beim Gesuch kannst du auf höhere Kategorien verzichten; brauchst du sie später doch, erwirbst du sie auf dem ordentlichen Weg. Ich bereite dich auf die Kategorie B vor – also aufs Auto.
Quellen: VZVVSZ: Merkblatt Umtausch (PDF)ASTRA: Umtausch (Blog)ch.ch: Führerausweis umtauschenStVA LU: Ausländischer Ausweis
So läuft der Umtausch mit Kontrollfahrt ab
Vom Sehtest bis zum Schweizer Ausweis – so sieht der Weg aus, wenn du zur Kontrollfahrt musst. Brauchst du keine, entfallen die Schritte 4 bis 6.
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Sehtest
Lass dein Sehvermögen bei einem Arzt oder einem ermächtigten Augenoptiker prüfen. Der Sehtest darf bei der Einreichung des Gesuchs höchstens 24 Monate alt sein (Art. 9 Abs. 3 VZV). In der Stadt Luzern bringst du das Formular inklusive Bestätigung des Optikers mit.
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Gesuch einreichen
In Luzern füllst du die Formulare 12a und 13 aus. Die Angaben bestätigt die Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde; in Schötz zum Beispiel schickt sie das Gesuch danach samt Beilagen direkt ans Strassenverkehrsamt. Du kannst es auch persönlich beim Strassenverkehrsamt abgeben. In Nidwalden und Obwalden nimmst du das Gesuchsformular des VSZ; reichst du es zum ersten Mal ein, sprichst du persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder beim VSZ vor.
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Original-Ausweis abgeben
Deinen ausländischen Führerausweis reichst du im Original mit dem Gesuch ein. Fahren darfst du während des Umtauschs trotzdem – aber nur innerhalb der 12 Monate, seit du in der Schweiz wohnst; danach gilt dein ausländischer Ausweis hier nicht mehr (Art. 42 Abs. 3bis lit. a VZV). Das hat mir das Strassenverkehrsamt Luzern auf Nachfrage bestätigt (1. Oktober 2026).
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Aufgebot zur Kontrollfahrt
Das Amt ordnet die Kontrollfahrt an und muss dich darauf hinweisen, dass unentschuldigtes Fernbleiben als nicht bestanden gilt (Art. 44 Abs. 1ter VZV). In Nidwalden und Obwalden teilt dir das VSZ den Termin zu; die Kontrollfahrt legst du innerhalb von drei Monaten nach dem Gesuch ab, verschieben lässt sie sich nur in absoluten Ausnahmefällen. Eine Frist für Luzern veröffentlicht das Strassenverkehrsamt nicht.
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Vorbereitung
Das VSZ empfiehlt, sich mit einem Fahrlehrer auf die Kontrollfahrt vorzubereiten. In der ersten Lektion sehen wir, wo du stehst; danach trainieren wir gezielt, was noch fehlt.
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Kontrollfahrt
Der Experte prüft, ob du die Verkehrsregeln kennst und das Fahrzeug sicher führst. In Luzern finden die Kontrollfahrten in Kriens statt; wie lange sie dauert, legt das Amt fest. Wo das VSZ die Kontrollfahrt durchführt, veröffentlicht es nicht. Die Kontrollfahrt findet auf Deutsch statt – wie du mit wenig Deutsch durchkommst, steht weiter unten.
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Ergebnis
Bestanden: Den Schweizer Führerausweis bekommst du per Post. Nicht bestanden: Dein ausländischer Ausweis wird aberkannt, und eine Wiederholung gibt es nicht – mehr dazu weiter unten.
Quellen: VSZ: Merkblatt Umtausch (PDF)VZVStadt Luzern: WohnsitzbestätigungStVA LU: FormulareGemeinde SchötzVSZ: Gesuchsformular (PDF)VSZ: Ausländische AusweiseStVA LU: Ausländischer AusweisGebührenverordnung LU (SRL 778)ch.ch: Führerausweis umtauschen
Welche Unterlagen du brauchst
Kanton Luzern
Für einen Ausweis aus einem Staat ausserhalb der EU und der EFTA verlangt das Strassenverkehrsamt Luzern:
- Formular Nr. 12a (Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises) und Formular Nr. 13 (Verzicht auf Kategorien beim Umtausch)
- ein aktuelles farbiges Passfoto
- deinen Original-Führerausweis
- eine Kopie deiner Aufenthaltsbewilligung
- eine amtlich beglaubigte Übersetzung, wenn dein Ausweis nicht in lateinischer Schrift ausgestellt ist – ist er weder deutsch noch englisch, kann das Amt auch sonst eine verlangen
Eine ärztliche Kontrolluntersuchung verlangt die Luzerner Seite ab 65 Jahren; das VSZ und die VZV (Art. 27) nennen dafür 75 Jahre. Bist du über 65, frag beim Strassenverkehrsamt nach, was für dich gilt. Per Post erreichst du es unter: Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern, Postfach 3970, 6002 Luzern 2.
Nidwalden und Obwalden
Für einen Ausweis aus einem Staat ausserhalb der EU verlangt das VSZ:
- das Gesuchsformular – dasselbe wie für den Lernfahrausweis, mit der Zeile für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises
- deinen Original-Führerausweis und deinen Ausländerausweis
- eine amtlich beglaubigte Übersetzung, wenn dein Ausweis nicht in lateinischer Schrift ausgestellt ist
- Foto und Unterschrift über den E-Service Photo Collect; klappt die Identifikation dort nicht, bekommst du die Zugangsdaten am Schalter
- einen Sehtest bei einem Arzt oder ermächtigten Augenoptiker
- ab 75 Jahren eine verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung
Quellen: StVA LU: Ausländischer AusweisStVA LU: FormulareVSZ: Ausländische AusweiseVZVVSZ: Gesuchsformular (PDF)VSZ: Merkblatt Umtausch (PDF)
Was der Umtausch kostet
Die Gebühren zahlst du direkt dem Amt. Laut ch.ch kostet ein Umtausch wahrscheinlich über 100 Franken. Im Einzelnen:
| Posten | Luzern | Nidwalden · Obwalden |
|---|---|---|
| Kontrollfahrt | CHF 130 pro Stunde und Experte | CHF 150 (Kategorie B) |
| Umschreibung und Ausweis | CHF 95 für die Umschreibung des ausländischen Ausweises | CHF 35 Gesuchsbearbeitung und CHF 50 für den Führerausweis |
| Foto | Passfoto, besorgst du selbst | CHF 8 für das digitale Foto über Photo Collect |
| Gemeinde | Bestätigung durch die Einwohnerkontrolle, zum Beispiel CHF 13 in Schötz und in der Stadt Luzern | keine Angabe gefunden |
| Nicht erschienen | Auch unentschuldigtes Fernbleiben wird in Rechnung gestellt. | Fällt die Kontrollfahrt aus, wird die volle Gebühr verrechnet. |
Kontrollfahrt in Luzern: verrechnet wird mindestens eine Viertelstunde, die Dauer legt das Amt fest. Laut Gebührenliste des Amts wird die Kontrollfahrt nach dem Tarif der eigentlichen Prüfung verrechnet (praktische Prüfung Kategorie B: CHF 130). Eine eigene Position für den Umtausch nennt der Gebührenkatalog des VSZ nicht.
Dazu kommt der Sehtest beim Optiker oder Arzt. Stand der Gebührenlisten: 1. Januar 2026. Massgebend ist immer die aktuelle Liste des Amts.
Quellen: ch.ch: Führerausweis umtauschenGebührenverordnung LU (SRL 778)StVA LU: GebührenVSZ: Gebühren (PDF)Gemeinde SchötzStadt Luzern: WohnsitzbestätigungStVA LU: Kontrollfahrt
Wenn die Kontrollfahrt nicht klappt
Nicht wiederholbar
- Eine zweite Chance gibt es nicht: Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden. Bleibst du ihr unentschuldigt fern, gilt sie als nicht bestanden, und bestehst du nicht, wird dein ausländischer Ausweis aberkannt (Art. 44 Abs. 1bis bis 1quater VZV). Aberkannte Ausweise sind in der Schweiz ungültig.
- Den Schweizer Ausweis erwirbst du dann auf dem ordentlichen Weg, beginnend mit einem Gesuch um einen Lernfahrausweis – in Luzern mit Formular Nr. 12. Danach folgen eine neue Theorie- und praktische Prüfung; wie die praktische Prüfung abläuft, steht auf meiner Seite zur Führerprüfung in Luzern. Ob du auch Nothelferkurs und Verkehrskunde neu besuchen musst, veröffentlichen die Ämter für diesen Fall nicht – frag beim Amt nach.
- Den aberkannten Ausweis hinterlegt die Behörde, solange du in der Schweiz wohnst (Art. 45 Abs. 4 VZV). Zurück bekommst du ihn unter anderem auf Verlangen, wenn du die Schweiz verlässt und hier keinen Wohnsitz mehr hast.
Deshalb lohnt sich die Vorbereitung auch für alle, die seit Jahren fahren: Vortritt, Blickführung, Tempo und Spurwahl einmal mit den Augen eines Experten sehen. In der ersten Lektion finden wir heraus, wo du stehst.
Quellen: VZVVSZ: Merkblatt Umtausch (PDF)StVA LU: KontrollfahrtStVA LU: Medizinisches KontrollwesenStVA LU: Aberkennung
Bestanden: dein Schweizer Führerausweis
Den Schweizer Ausweis bekommst du per Post; wie lange das dauert, ist von Kanton zu Kanton verschieden.
Wer einen ausländischen Ausweis der Kategorie A oder B umtauscht, erhält grundsätzlich einen Führerausweis auf Probe. Die Probezeit beginnt mit der Ausstellung des Schweizer Ausweises und dauert drei Jahre, abzüglich der Zeit zwischen dem Ausstelldatum deines ausländischen Ausweises und dem letzten regulären Umtauschtermin (Art. 44a Abs. 1 VZV). Keinen Ausweis auf Probe bekommst du, wenn dein Ausweis vor dem 1. Dezember 2005 ausgestellt wurde oder bei deinem Zuzug in die Schweiz schon mindestens ein Jahr gültig war (Art. 44a Abs. 2 VZV).
Und dein Original? EU- und EFTA-Ausweise schickt das Amt an die ausstellende Behörde zurück. Andere Ausweise schickt es entweder zurück oder händigt sie dir aus (Art. 44 Abs. 4 VZV); welche Variante Luzern und das VSZ anwenden, ist nicht veröffentlicht.
Quellen: ch.ch: Führerausweis umtauschenVZVVSZ: Merkblatt Umtausch (PDF)
Was noch unklar ist – und wo du nachfragst
Drei Fragen hat mir das Strassenverkehrsamt Luzern am 1. Oktober 2026 auf Nachfrage beantwortet: Die Kontrollfahrt findet auf Deutsch statt, mein GR86 ist dafür zugelassen wie jedes normale Auto, und während des Umtauschs darfst du innerhalb der 12 Monate weiterfahren. Anderes ist nicht geregelt oder nicht veröffentlicht – die folgenden Punkte habe ich weder beim Strassenverkehrsamt Luzern noch beim VSZ oder beim Bund gefunden. Frag hier direkt beim Amt nach, bevor du dich darauf verlässt:
- Fahren während des Verfahrens: Welchen Nachweis du beim Fahren mitführst, nachdem du das Original abgegeben hast, ist nicht veröffentlicht – frag bei der Abgabe danach.
- Automat und Ausweis: Ob eine Kontrollfahrt im Automaten Folgen für deinen Ausweis hat, regeln Luzern und das VSZ nicht ausdrücklich.
- Frist und Dauer in Luzern: Wie schnell das Aufgebot kommt und wie lange die Kontrollfahrt dauert, veröffentlicht das Strassenverkehrsamt Luzern nicht.
- Britische Ausweise in Luzern: VSZ und ASTRA führen Grossbritannien als befreit, die Luzerner Seite nennt nur EU und EFTA.
- Dein Original von ausserhalb der EU und der EFTA: Ob du es nach dem Umtausch zurückbekommst, ist nicht veröffentlicht.
Hier fragst du nach
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Strassenverkehrsamt Luzern
Führerzulassung
Arsenalstrasse 45, 6010 Kriens
Telefon 041 318 18 22
Post: Postfach 3970, 6002 Luzern 2
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VSZ in Stans (Nidwalden)
Kreuzstrasse 2, 6371 Stans
Telefon 041 618 41 41
E-Mail info@vsz.ch
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VSZ in Sarnen (Obwalden)
Enetriederstrasse 1, 6060 Sarnen
Telefon 041 666 66 00
Quellen: StVA LU: Ausländischer AusweisVSZ: Ausländische Ausweise
Vom Strassenverkehrsamt angeordnete Kontrollfahrt
Bestehen Zweifel an deiner Fahrkompetenz, kann das Strassenverkehrsamt eine Kontrollfahrt anordnen (Art. 29 VZV). Das Strassenverkehrsamt Luzern setzt sie in der Praxis auch ein, um die Fahreignung zu klären. Die Kosten trägst du, auch wenn das Amt die Kontrollfahrt angeordnet hat.
Auch hier gilt: Die Kontrollfahrt lässt sich nicht wiederholen. Bestehst du nicht oder bleibst du unentschuldigt fern, wird der Führerausweis entzogen. Um ihn zurückzubekommen, musst du eine neue theoretische und praktische Führerprüfung bestehen.
Ich bereite dich sachlich und ohne Druck vor: Wir fahren die Situationen, die dir schwerfallen, bis sie wieder sitzen. Ob du fahrgeeignet bist, entscheide nicht ich – aber ich sage dir ehrlich, wo du stehst, bevor der Experte einsteigt.
Quellen: VZVStVA LU: KontrollfahrtStVA LU: Medizinisches Kontrollwesen
Kontrollfahrt im Alter
Ab 75 Jahren musst du dich alle zwei Jahre verkehrsmedizinisch untersuchen lassen (Art. 27 VZV). Bestehen Zweifel an der Fahrkompetenz, kann eine Kontrollfahrt folgen. Im Kanton Luzern findet sie nur nach einer vorgängigen Untersuchung am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM-UZH, Abteilung Verkehrsmedizin) statt – im Beisein eines Facharztes des IRM-UZH und eines Experten des Strassenverkehrsamts.
An dieser Fahrt hängt ein Stück Selbstständigkeit. Umso wichtiger ist, dass du ruhig und gut vorbereitet einsteigst. In entspannten Lektionen frischen wir die Regeln auf und fahren die Situationen, die im heutigen Verkehr fordern: Kreisel, Tempo-30-Zonen, Velos und E-Trottinette, Autobahneinfahrten.
Mein Fahrschulauto ist ein Toyota GR86 – ein tiefer Sportwagen mit Automatikgetriebe. In der ersten Lektion nehmen wir uns Zeit für Einstieg, Sitzposition und Spiegel. Für Kontrollfahrten ist der GR86 zugelassen wie jedes normale Auto. Weil bei der ärztlich begleiteten Kontrollfahrt zusätzlich ein Facharzt dabei ist, klär bitte trotzdem vorher mit dem Amt, ob sie in meinem GR86 stattfinden kann. Fragt jemand aus deiner Familie für dich an, ist das genauso willkommen.
Quellen: VZVStVA LU: Medizinisches KontrollwesenStVA LU: Kontrollfahrt
So läuft die Vorbereitung ab
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Nachricht per WhatsApp
Schreib mir, welche Kontrollfahrt ansteht und bis wann. Hast du schon einen Termin, nenn mir das Datum.
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Standortbestimmung
In der ersten Lektion – am besten einer Doppellektion – fahren wir eine Runde mit Situationen, wie sie an einer Kontrollfahrt vorkommen. Danach weisst du, was sitzt und woran wir arbeiten.
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Gezieltes Training
Wir trainieren genau die Punkte, die noch fehlen. Nach jeder Lektion siehst du in deiner persönlichen Ausbildungskarte, wo du stehst.
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Tag der Kontrollfahrt
Auf Wunsch fährst du mit meinem Toyota GR86 – er ist dafür zugelassen wie jedes normale Auto. Die Zeit vor der Fahrt nutzen wir zur Vorbereitung, auch für die deutschen Begriffe, die du an der Kontrollfahrt brauchst. Verrechnet wird eine Doppellektion – keine Pauschale.
Am Tag der Kontrollfahrt
Auf Wunsch stelle ich dir für die Kontrollfahrt mein Fahrschulauto zur Verfügung: einen Toyota GR86 mit Automatikgetriebe, ausgerüstet mit Doppelpedalen und Zusatzspiegeln. Dafür verrechne ich eine Doppellektion (CHF 180), mit einem Paket zwei Paketlektionen – inklusive Vorbereitungs- und Wartezeit und ohne Pauschale. Die Gebühren des Amts sind darin nicht enthalten; die zahlst du direkt dem Amt.
Für die Kontrollfahrt ist mein GR86 zugelassen wie jedes normale Auto – das hat mir das Strassenverkehrsamt Luzern auf Nachfrage bestätigt (1. Oktober 2026). Auch an praktischen Führerprüfungen hatte ich mit ihm nie Probleme. Theoretisch könntest du die Kontrollfahrt auch mit deinem eigenen Auto machen: Die Richtlinie der Strassenverkehrsämter verlangt, dass das Fahrzeug grundsätzlich den Vorschriften für Prüfungsfahrzeuge entspricht (Art. 88 VZV); der Experte prüft vor der Fahrt kurz die Betriebssicherheit und den Fahrzeugausweis.
Zum Automaten: Wer die praktische Führerprüfung im Kanton Luzern auf einem Automaten besteht, darf danach Fahrzeuge mit sämtlichen Getriebearten fahren. Für die Kontrollfahrt sieht die Richtlinie der Strassenverkehrsämter bei Fahrzeugen mit Schalterleichterung keine Beschränkung im Führerausweis vor; ob Luzern und das VSZ das für jeden Automaten so handhaben, sagen sie nicht ausdrücklich. Ist es dir wichtig, weiterhin Handschalter fahren zu dürfen, frag vorher beim Amt nach. Mehr zum Lernen auf Automat findest du unter Fahrstunden auf Automat.
Während der Kontrollfahrt bin ich nicht dabei – mit dir fährt der Experte des Amts.
Vorbereitung auf Englisch
Deutsch ist nicht deine Sprache? Die ganze Vorbereitung ist bei mir auch auf Englisch möglich – Erklärungen, Feedback und Nachbesprechung. Die Kontrollfahrt selbst findet immer auf Deutsch statt; das hat mir das Strassenverkehrsamt Luzern auf Nachfrage bestätigt (1. Oktober 2026). Manche Experten sprechen etwas Englisch, darauf verlassen kannst du dich aber nicht. Notfalls verständigt ihr euch mit Handzeichen, einfachen Wörtern wie links, rechts, geradeaus, anhalten und parkieren und mit Hinweisen auf die Wegweiser – viel Deutsch brauchst du also nicht. Diese Begriffe üben wir vorher zusammen. Die Richtlinie der Strassenverkehrsämter verlangt vom Experten ausdrücklich, die gegenseitige Verständigung sicherzustellen und Handzeichen für Richtungswechsel zu vereinbaren. Alles Wichtige zum Umtausch findest du auch auf meiner englischen Seite Control drive in Lucerne.
Quelle: asa: Richtlinie 19b
Treffpunkt beim Bahnhof Luzern
Bahnhof Luzern
rund 5 Minuten zu Fuss
Preise
Für die Vorbereitung gelten meine normalen Lektionspreise – ohne Admin-Gebühr und ohne Versicherungspauschale.
- Einzellektion 45 Min. CHF 95
- Doppellektion 90 Min. CHF 180 CHF 90 pro Lektion
- 5er Paket 5 × 45 Min. CHF 445 CHF 89 pro Lektion
- 10er Paket 10 × 45 Min. CHF 870 CHF 87 pro Lektion
- 20er Paket 20 × 45 Min. CHF 1'680 CHF 84 pro Lektion
Tag der Kontrollfahrt: eine Doppellektion (CHF 180) oder zwei Paketlektionen, inklusive Fahrschulauto, Vorbereitungs- und Wartezeit – keine Pauschale. Die Gebühren des Amts je Kanton stehen weiter oben.
Alle Preise sind Endpreise in CHF ohne MWST – Fahrunterricht ist von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Eine Lektion dauert 45 Minuten. Pakete haben kein Ablaufdatum und lassen sich übertragen. Brauchst du eines nicht auf, zahle ich dir auf Wunsch den Rest zurück; die bezogenen Lektionen rechne ich dann zum Einzelpreis ab. Bestehst du die praktische Führerprüfung oder eine Kontrollfahrt bei mir, bevor das Paket aufgebraucht ist, oder kann ich nicht mehr unterrichten, erstatte ich dir die Restlektionen zum Paketpreis (AGB Ziff. 5.4 und 5.5).
Was Fahrschüler sagen
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5 von 5 Sternen
Patrik ist ein verständnisvoller und geduldiger Fahrlehrer - mit ihm haben die Fahrstunden Spass gemacht und ich konnte wirklich viel lernen. Die digitale Lernkarte machte es mir einfacher, Gelerntes frisch zu halten. Danke dir Patrik für all die Tipps&Tricks und v.a die motivierenden und beruhigenden Worte :)
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5 von 5 Sternen
Great classes! He has a lot of patience and flexibility with his time . I could pass my Kontrollfahrt.
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Häufige Fragen zur Kontrollfahrt
Muss ich mit meinem ausländischen Führerausweis zur Kontrollfahrt?
Das hängt vom Ausstellungsland ab. Keine Kontrollfahrt brauchst du mit einem Ausweis aus
- einem EU-Staat, Island, Liechtenstein oder Norwegen,
- Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Südkorea, Taiwan (laut VSZ nur Kategorien A1 und B), Tunesien oder den USA.
Grossbritannien führen VSZ und ASTRA ebenfalls als befreit; die Luzerner Seite nennt es nicht – mit einem britischen Ausweis im Kanton Luzern frag beim Strassenverkehrsamt nach. Mit einem Ausweis aus Andorra bis USA musst du im Kanton Luzern trotzdem zur Kontrollfahrt, wenn du später als fünf Jahre nach der Einreise umtauschst. Für alle anderen Länder ist sie Pflicht.
Wie lange darf ich mit meinem ausländischen Ausweis fahren?
12 Monate ab dem Einreisedatum, sagt das Strassenverkehrsamt Luzern; danach nicht mehr – auch nicht in der Fahrstunde. Umtauschen kannst du auch später noch, allenfalls aber mit einer Busse.
Darf ich fahren, während der Umtausch läuft?
Ja – aber nur innerhalb der 12 Monate, seit du in der Schweiz wohnst (Art. 42 Abs. 3bis lit. a VZV); danach gilt dein ausländischer Ausweis hier nicht mehr, auch nicht bis zur Kontrollfahrt. Das hat mir das Strassenverkehrsamt Luzern auf Nachfrage bestätigt (1. Oktober 2026). Wohnst du schon länger hier, klär vor der ersten Lektion mit dem Amt, womit du bis zur Kontrollfahrt fahren darfst – in Luzern unter 041 318 18 22, beim VSZ unter 041 618 41 41.
Kann ich die Kontrollfahrt wiederholen, wenn es nicht klappt?
Nein. Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden. Wer nicht besteht oder unentschuldigt fernbleibt, verliert den Führerausweis; ein ausländischer Ausweis wird aberkannt. Danach führt der Weg über eine neue Theorie- und praktische Prüfung.
Was kostet der Umtausch mit Kontrollfahrt?
In Luzern CHF 95 für die Umschreibung und für die Kontrollfahrt CHF 130 pro Stunde und Experte; in Nidwalden und Obwalden CHF 150 für die Kontrollfahrt, dazu Gesuch und Ausweis. Hinzu kommen Sehtest, Foto und je nach Gemeinde eine kleine Gebühr. Für die Vorbereitung gelten meine Lektionspreise; am Tag der Kontrollfahrt verrechne ich eine Doppellektion (CHF 180).
Kann ich die Kontrollfahrt mit deinem Auto machen?
Ja, auf Wunsch stelle ich dir am Tag der Kontrollfahrt meinen Toyota GR86 mit Automatikgetriebe zur Verfügung – er ist dafür zugelassen wie jedes normale Auto; das hat mir das Strassenverkehrsamt Luzern auf Nachfrage bestätigt. Dafür verrechne ich eine Doppellektion (CHF 180) oder zwei Paketlektionen, inklusive Vorbereitungs- und Wartezeit; die Gebühren des Amts zahlst du direkt dort. Theoretisch könntest du die Kontrollfahrt auch mit deinem eigenen Auto machen.
Findet die Kontrollfahrt auf Englisch statt?
Nein. Die Kontrollfahrt selbst findet immer auf Deutsch statt; das hat mir das Strassenverkehrsamt Luzern auf Nachfrage bestätigt (1. Oktober 2026). Manche Experten sprechen etwas Englisch, darauf verlassen kannst du dich aber nicht. Notfalls verständigt ihr euch mit Handzeichen, einfachen Wörtern wie links, rechts, geradeaus, anhalten und parkieren und mit Hinweisen auf die Wegweiser – viel Deutsch brauchst du also nicht. Diese Begriffe üben wir vorher zusammen. Die Vorbereitung bei mir ist komplett auf Englisch möglich.
Wie früh sollte ich mit der Vorbereitung beginnen?
Sobald du weisst, dass eine Kontrollfahrt kommt – beim Umtausch am besten noch innerhalb der 12 Monate, in denen du mit deinem ausländischen Ausweis fahren darfst. In Nidwalden und Obwalden legst du sie innerhalb von drei Monaten nach dem Gesuch ab; den Termin teilt das VSZ zu. Nach der ersten Lektion sage ich dir ehrlich, wie viel Vorbereitung ich für sinnvoll halte.
Quellen: VSZ: Merkblatt Umtausch (PDF)StVA LU: Ausländischer AusweisASTRA: Umtausch (Blog)ch.ch: Führerausweis umtauschenVZVVSZ: Ausländische AusweiseStVA LU: KontrollfahrtStVA LU: Medizinisches KontrollwesenGebührenverordnung LU (SRL 778)VSZ: Gebühren (PDF)
Alle Quellen abgerufen zwischen dem 27. September 2026 und dem 1. Oktober 2026. Massgebend sind immer die aktuellen Angaben der Ämter.
Bereit für die Kontrollfahrt?
Schreib mir auf WhatsApp, welche Kontrollfahrt ansteht und bis wann. Ich melde mich mit einem Vorschlag für die erste Lektion.